Unsere Marktplatz-Regeln

Auf dem Marktplatz Sachsen-Anhalt können sich Unternehmen mit folgenden Kriterien registrieren:

  • Unternehmen der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues mit Betriebsstätten in Sachsen-Anhalt
  • der Betrieb muss die Erzeugung, Aufbereitung, Bearbeitung, Verarbeitung und/oder Vermarktung von Produkten aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt beinhalten.

Die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt behält sich als Betreiberin der Plattform nach eingehender Prüfung in begründeten Ausnahmefällen vor, Abweichungen dieser Regelung zuzulassen.

Der Marktplatz Sachsen-Anhalt lebt von einem fairen Miteinander und folgt daher einigen Marktregeln. Bei starken Verstößen können Erzeuger vom Marktplatz ausgeschlossen werden.

  1. Wahrhaftig: Alle Angaben zu Produkten und Herstellungsverfahren müssen der Wahrheit entsprechen.
  2. Authentisch: Bilder und Produktbeschreibungen sind aussagekräftig. Ecken und Kanten werden offen angesprochen, denn darüber zu reden schafft Vertrauen.
  3. Regelkonform: Die gesetzlichen Regeln und Anforderungen zur artgerechten Tierhaltung und Lebensmittelerzeugung werden eingehalten, und der Erzeuger hält sich bei der Auszeichnung seiner Produkte an die geltende Preisangabenverordnung.
  4. Transparent: Informationen zu Betriebsabläufen und dem Herstellungsprozess der Produkte sind gern erhältlich.
  5. Kundenfreundlich: Kundenanfragen werden nach Möglichkeit binnen eines Werktages beantwortet. Nutzerdaten werden nicht für Werbezwecke genutzt, außer der Nutzer wünscht dies ausdrücklich.